Europäer April/Mai 2013 (Jg 17 / Nr. 06-07)

25.03.2013

Editorial:
David und Goliath heute oder was der Einzelne vermag

Das Jahr als Urbild der menschlichen Seele
Monica von Miltitz

Ein Auferstehungsbild von Giotto
Sivan Karnieli

Alberne Verleumdungen
Rudolf Steiner

Stefan Zweig, ein humanistischer Kosmopolit
Jacques le Rider

Stefan Zweig und Rudolf Steiner
Thomas Meyer

Xul Solar, ein Maler Argentiniens
Bernhard Steiner

Papsttum und der Erste Weltkrieg – Artikelserie
Andreas Bracher

Kalender

Die Geschwister Scholl
Marret Winger

Apropos:
Fernsehen und die Kinder
Boris Bernstein

«Die Krisis der Gegenwart»
Franz-Jürgen Römmeler

Die Brakteaten – Geld im Mittelalter

Pestalozzi und Rudolf Steiner
Ueli Seiler-Hugova

Buchbesprechungen
– Bildsprache der Märchen
– Gesellschaft für theosophische Art & Kunst
– Emil Molt und die Waldorfschule

Leserbriefe

Eine Stellungnahme von David M. Hoffmann

Rätsel

Impressum

 

Heft gratis als PDF

Europäer April/Mai 2013 (Jg. 17 / Nr. 6/7)

 

 


Kategorie: Europäer-Archiv

David und Goliath heute oder was der Einzelne vermag

23.03.2013

Am 25. Februar fand in Horsham, Sussex, eine außerordentliche Gerichtsverhandlung statt. Der britische Filmemacher Tony Rooke hatte sich geweigert, fällige TV-Gebühren an die BBC zu bezahlen. Er begründete dies damit, dass die Fernsehanstalt ihre gesetzliche Pflicht zu objektiver Berichterstattung grob verletze. Sein wichtigstes Beweisstück: Die BBC hatte am 11. September 2001 ein Live-Interview aus New York ausgestrahlt, mit den rauchenden Türmen und dem noch unversehrt stehenden Gebäude 7 im Hintergrund. Die Reporterin Jane Stanley teilte um 16.57 mit, dass nun auch das, wie jedermann sehen konnte, de facto noch stehende Gebäude 7 eingestürzt sei – rund 25 Minuten vor dessen tatsächlichem Einsturz. Dieses Interview ist später aus dem BBC-Archiv entfernt worden. Wie war diese offensichtliche Vorinformation an die BBC gelangt? Eine Klärung dieser Frage ist bis heute nicht erfolgt.

Rooke argumentierte: Die BBC sei der Komplizenschaft mit terroristischen Aktivitäten anzuklagen. Eine Zahlung der Gebühren wäre deshalb ein Verstoß gegen den Artikel 14 des britischen Anti-Terrorgesetzes, welches die Finanzierung einer Terrorgruppe verbietet.

Der Richter erklärte seine Inkompetenz, Rookes Verstoß gegen das Kommunikationsgesetz durch eine Berücksichtigung des Anti-Terrorgesetzes aufzuheben, verfügte einen bedingten Freispruch und erlegte Rooke lediglich die Übernahme der 200£ Gerichtskosten auf. Privat hatte er Rookes vor der Gerichtsverhandlung nach Betrachtung des BBC-Interviews Recht gegeben und ihm versichert, dass er nicht zu einer Buße wegen Nichtbezahlung der BBC-Gebühren verurteilt würde.

Hier hat einmal mehr ein Einzelner den Finger in die von den Massenmedien weltweit praktizierte Verlogenheit der 9/11-Berichterstattungen gelegt. Die West Sussex County berichtete über den an sich symptomatisch wichtigen Fall am 27. Februar, der auch auf you tube verfolgt werden kann.*
Die internationalen Massenmedien ignorierten die Sache. Kein Wunder!

Was ein Einzelner vermag, zeigen viele Beiträge auf der Webseite schall&rauch**, die uns auf die Juncker-Rede aufmerksam machte und die vom ehemaligen Investmentbanker Manfred Petritsch geführt wird. Hier findet man u.a. gute Anhaltspunkte dafür, dass Osama Bin Laden bereits im Dezember 2001 infolge eines gravierenden Nierenleidens verstorben war. Umso grotesker das lange danach gespielte Medien-Spektakel um seine angebliche Liquidierung in Afghanistan.

Was ein Einzelner vermag, zeigt auch der Sieg der Minder-Initiative in der Schweiz. Während ausländische TV-Reporter bei der Siegesfeier in Schaffhausen um Zugang baten, erhielt das Schweizer-Fernsehen, das die sogenannte «Abzocker»-Initiative im Vorfeld zu diskreditieren suchte, von Minder Hausverbot.

Die individualistischen Davide aller Zeiten haben einen längeren Atem als die sie durch Masse und Macht bedrohenden Goliathe.

*

Ausnahmsweise drucken wir in dieser Doppelnummer nicht nur Leserbriefe zum Interview mit David Marc Hoffmann ab (siehe Februarnummer), sondern zugleich auch eine Stellungnahme Hoffmanns zu ihnen, die sonst erst im Juni hätte erscheinen können.

Es sei an dieser Stelle wiederholt, dass wir Hoffmanns These, dass Steiners Lebensgang «keine Quelle für die darin beschriebene Zeit» sei, für unhaltbar erachten. Nichtsdestoweniger geben wir ihm gern die Gelegenheit seine, u.a. von Helmuth Zander geteilte diesbezügliche Ansicht klar und frank auszusprechen.

Thomas Meyer

* http://www.youtube.com/watch?v=4R__mtXJi1M

** http://alles-schallundrauch.blogspot.ch/


Kategorie: Editorial

«Fernsehen macht Kinder kriminell» (Apropos 87)

13.03.2013

«Ich kann nicht mehr. Meine Kräfte schwinden.» So verkündigte Papst Benedikt XVI. am 11. Februar seinen Rücktritt vom Amt auf Ende Monat. In lateinischer Sprache erklärte der oberste Römisch-Katholik wörtlich: Um «das Schifflein Petri zu steuern und das Evangelium zu verkünden, ist sowohl die Kraft des Körpers als auch die Kraft des Geistes notwendig, eine Kraft, die in den vergangenen Monaten in mir derart abgenommen hat, dass ich mein Unvermögen erkennen muss, den mir anvertrauten Dienst weiter gut auszuführen». Der Schritt des 85-Jährigen wirkte wie eine Sensation, ist das doch in der Kirchengeschichte erst das zweite Mal, dass ein Pontifex Maximus freiwillig zurücktritt. Der Erste war Coelestin V. – ein Eremit, der im Juli 1294 zum Papst gewählt wurde, aber im Dezember schon wieder zurücktrat. Freiwillig? Bis heute wird gemunkelt, dass es auf Druck seines Beraters Kardinal Benedetto Caetani geschah, der sich als Bonifatius VIII. zum Nachfolger wählen ließ. (Laut einer Überlieferung ist Caetani an einer Intrige beteiligt gewesen. Er soll in drei aufeinanderfolgenden Nächten durch ein Loch in der Wand des päpstlichen Schlafzimmers dem Schlafenden zugerufen haben: «Coelestin, Coelestin, danke ab! Das Amt ist zu schwer für deine Schultern!» Coelestin, der diese Worte – vergleichbar dem Traum des Nährvaters Josef – als Einflüsterung des Heiligen Geistes deutete, habe sich daraufhin zum Rücktritt entschlossen.)

Der Rücktritt von Benedikt XVI. stieß weit herum auf Verständnis. Nicht zuletzt, weil aus seiner Umgebung verlautete, dass sein Gesundheitszustand immer schlechter werde. Der Papst sei auf einem Auge fast blind und leide zudem an Bluthochdruck. Deswegen habe der Arzt dem Papst empfohlen, Flugreisen einzuschränken und vor allem auf Überseeflüge zu verzichten. Der 85-Jährige habe zudem oft Schlafprobleme und sei auf Auslandsreisen in der Vergangenheit mehrfach aus dem Bett gefallen. Wegen Schmerzen an Hüfte und Knie müsse er in seiner Residenz auf einen Gehstock zurückgreifen. Der Papst lebt zudem mit einem Herzschrittmacher, der kürzlich mit einer Operation ersetzt werden musste.

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Kategorie: Apropos